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Porträt Johann Friedrich Frölicher

Beschreibung
Porträt von Bäckermeister Johann Friedrich Frölicher aus Solothurn. Brustbild nach rechts, Herr mit schütterem Haar, Spitzenjabot, gestickte Weste, graue Jacke mit hohem Kragen. Rückseitig beschriftet und signiert: " Johan Friderich Frölicher / Gebohren / den 2. Heümonth / 1760 in Solothurn / Germañ pinxit den 6. gbier / 1816 ". Eine aufgeklebte Papieretikette: " 1401". Öl auf Leinwand in einem Rahmen, matt- und glanzvergoldet in einem Keilrahmen (nicht original). Zwei verklebte Fehlstellen. Rahmen wurmstichig. Johann Frölicher war als Bäckermeister im Haus Schwarz Quartier 81 (heute Kronengasse 15) in der Teuerungskrise der Jahre 1816/17 eine kontroverse Person. Ihm wurde vorgeworfen, sich mehrmals nicht an die Vorgaben der Obrigkeit gehalten zu haben. Ganz interessant nun ist, dass er sich und seine Frau Elisabeth Oberlin (2021.90) ausgerechnet im Krisenjahr 1816 von Maler Franz Charles Andreas Germann hat malen lassen. Auszüge aus dem Transkript des Protokolls der Polizei-Kommission der Stadt Solothurn 1816-1817, EASO A 118 1. Darin enthalten sind Vorwürfe an Johann Frölicher in den Jahren 1816/17, einer ernsten Hungerkrise. Die Bezüge zu Johann Frölicher sind im Transkript mit der Nummer [1740] markiert. Diese Nummer bezieht sich auf die ID der digitalisierten Volkszählung der Stadt Solothurn von 1808. Markiert mit solchen Nummern sind all jene Personen, die als mögliche Protagonisten der Ausstellung "1816 / 1817 – Der Kampf gegen die Teuerung" im Blumenstein interessant waren. 27. August 1816 Bäcker Kumli [732], Peter, Lüthi, Adam Frölicher, Harnisch, Fuchs, Ziegler, Johann Frölicher [1740] Bey lezthiniger vorgenohmener Beker Visite ergab es sich, dass laut Verordung vom 8. August 1814 § 1 & 13 nachgenante Beker doppelt Strafwürdig erfunden worden. Die Polizei Kommission auf den vernommenen Bericht, will für diesmal dem im §:16 für den Verleider bestimte Strafe nachlassen, und die Fehlbaren nur mit 2/3 Strafe zu Fr: 2 bz: 6 rp 2 1/2 [?] ziehen, als Mstr: Victor Kumli „ Franz Peter „ Georg Lüthi „ Adam Frölicher Joseph Harnisch, Beker. Joseph Frölicher Freidrich Fuchs Rosa Ziegler Johann Frölicher Der Polizei Aufsichter ist demnach beauftragt diese Strafe zu behändigen, und an seine Bestimmung abzugeben: [331] 11. September 1816 Bäcker Adam Frölicher, Kumli [732], Peter, Lüthi, Harnisch, Jos. Frölicher, Fuchs, Ziegler, Johann Frölicher [1740] Schon zu wiederholten malen wurde nach der Beker Ordnung vom 8then August 1814 eine Visite in sämtlichen Bekereyen vorgenohmen, und jedesmal hie und da einige fehlbare Beker erfunden, welches uns veranlasste denestelben die Handhabung gedachter Verordnung hinter unseren Schrauben an das Herzu zu legen, um für die Zukunft bessere Fölgsamkeit erwarthen zu dörfen; allein wieder alles Vermuthen ergab es sich dennoch bey letzhinniger Visite das nachgenante Beker sich der Verordnung § 13 nicht unterzogen, und daher in die Gesetzliche Strafe gezogen werden sollen, als: Adam Frölicher, Stadtrath, Viktor Kumli, Franz Peter, Georg Lüthi, Jos: Harnisch, Jos: Frölicher, Sohn, Friedrich Fuchs, Rosa Zeigler, & Johann Frölicher, Um Aber denselben im Beweis nicht sonderlichen Strenge für das erste mal an Tag zu legen, so wollen wir den Verleider Drittel einem jeden Nachlassen, die übrigen zwey Drittel aber sollen dieselben nach anweisung gedachter Verordnung §:16 mit Fr: 2 bz: 6 rp 2 ½ abzurichten haben. Tit: Da die Strafbaren Beker insgesamt auch die milderungs Strafe zu entrichten sich weigeren, und den vestgesezten Termin vorbey streichen liessen, so müssen wir sie gegen dieselben wie gegen Mstr: Carl Vogelsang, Grossmetzger so wegen unbefügte Mezgern und gestatteter ansiedlung des verweisenen Amanz Baumgartner ex Procurator in die Strafe von Fr: 14 verfült worden, auf anständiges abbitten aber zu Fr: 8 vermildert worden demnach aber nicht entrichtet hat, um die in Ihren Handen liegenden Executions Mittel ansuchen, in deren zuversicht wir die Ehr haben hochachtungsvoll zu gehar [?] [340] 25. September 1816 Bäcker Kumli [732], Joh. Frölicher [1740], Bieler, Kiefer, Fuchs, Pfluger, Affolter, Jerusalem, Harnisch, Eggenschwiler, Ziegler Bey der unterm 19ten 7br: abhin gemachten Beker Visite ergab es sich, dass laut Verordnung vom 8ten August 1814 nachgenannte Beker wegen übergehung des §:1 in die Strafe von Fr: 2 nach dem §: 11 für das erste mal verflt worden mussten. Als: Viktor Kumli Johann Frölicher, Georg Bieler, Joseph Kiefer, Fridrich Fuchs, Amanz Pfluger, Jos: Affolter, Johann Jerusalem, Joseph Harnisch, Urs Jos. Eggenschwihler, Rosa Ziegler. Der Polizeiaufsichter ist demnach beauftrat, diese Strafe zu behändigen, und an seine Bestimmung abzugeben. [348] 2. Oktober 1816 Bäcker Kumli [732], Joh. Frölicher [1740], Affolter, Jerusalem, Harnisch, Eggenschwiler und Bieler Obschon wir im Wache stunden, dass die Bekermstr: einstens der Verordnung vom 8then August 1814 genau Nachleben werden, so hatten wir dennoch bey lezthinnigen Visite wahrnehmen müssen, dass nachgenante Bekermstr: gegen den §:1 handelten und in die Strafe von Fr: 2 nach dem §:10 gedachter Verordnung zu ziehen sind; als: Viktor Kumli Johann Fölicher Joseph Affolter Johann Jerusalem Joseph Harnisch Urs Joseph Eggenschwihler und Georg Bieler. Tit: DA dieselben in dem vestgesetzten Termin von 8 Tagen nicht entsprochen haben, so finden wir uns genöthiget sie H. Um ihre im Handen hanbenden Gewalt anzusuchen. In deren zuversichtlichen anhoffnung wir die Ehre haben, Sie unserer vollkommen Hochachtung zu versichern. [353] 9. April 1817 Bäcker Johann Frölicher [1740] H. Johann Frölicher Beker wurde verzeigt ein Laib Brod verkauft zu haben der blos 1 π gewogen und mit 4 bz: habe bezahlen lassen, welches beynahe ein batzen büer die Taxa gestigen; worauf sich H: Frölicher dahin veranthworthete, dass er seine Früchte im Ausland angekauft, und ihm ein jedes Mäs zu 61 bz: anliege, die hiesige Frucht habe das Gewicht nicht worauf die Taxa bestimt worden, den satt wie ein Mäs 15 π geschätzt werde, weige deselbe blos 13 π daher höchst nöthig wäre, dass auch eine Müller Ordnung aufgestelt würde; die Polizey Kommission auf die vernohmene Verantworthung des H. Frölicher hat erkandt: es Solle dieser Laib Brod zuhanden der Armen confisciert und die harfür bezahlten 4 bz: zurükerstattet werden, danne solle H. Frölicher annoch in dine Busse von Fr: 2 verflt seyn. Was die Müller Ordnung betrifft, solle das von Löbl. Stadtrath unterm 7ten Hornung alhin ergangene Schreiben an den Polizey Rath erneüert, und darauf angedrungen, dass dieselbe ehestens in Execution gesezt werde. [424] 13 May 1817 Bäcker Joh. Frölicher [1740], Affolter, Frölicher und Kumli [732] Nachgenannte Bekermstr: sollen nebst der Konfiskation des Brodes annoch die Strafe vermög §: 10 der Verordnung vom 8ten August 1814 allsogleich berchtigen, damit dieselbe nach anweisung des §: 16 an seine Bestimmung gelangen kann; als: H: Jos: Frölicher für 1tes mal Fr: 2. „ Jos: Affolter id 2. „ Joh: Frölicher 1tes & 2tes mal 4. Ferner soll H: Viktor Kumli vermög Verordnung vom 3ten Mey 1817 nebst Konfiszierten 36 batzigen Schöpperweggen 10 zweybatzigen Brödli annoch die doppelte Geldstraffe von Fr: 11 bz: 2 zu entrichten haben. [455] 20. Mai 1817 Bäcker Jos. und Joh. Frölicher [1740] und Kumli [732] Mhgh:ren Oberamtmann der Stadt Tit: Beyliegend übermachen wir Jhnen das Verzeichnis einiger fehlbarer Beker die sowohl gegen die Verordnung vom 8ten August 1814 als gegen jene vom 3ten May 1817 handelten, und die auferlegte Straffe nach anweisung gedachter Verordngung zu entrichten weigern; daher wir Sie um Ihren in handen habenden Executive gewalt ansuchen müssen; in der anhoffnung dass dieses einzige Mittel auch für die Zukunft au dieselben Würken werde, haben wir die Ehre Sie unserer Ausgezeichneten Hochachtung zu versichern. Sign. Verzeichniss. Joseph Frölicher Beker an der Schalgass soll vermög §:10 der Verordnung vom 8ten August 1814 für das erstmal Fr: 2, Johann Frölicher Beker an der Kronengass für das zweyte mal Fr. 4. Und dann Viktor Kumli laut Verordnung vom 3ten May 1817 nebst den Konfiszierten 36 einbatzigen Tschäpperweggen [?] 10 zweybatzgigen Brödli zuhanden der Armen, annoch den dppelten Werth in Geld für den Verleider mit Fr: 11 bz: 2 entrichten, für welches sich ersterer den 13ten und letzerer den 15ten May 1817 schuldig machte. [458] 18. Juli 1817 Händler Tschann und Bäcker Joseph Frölicher bestraft, Johann Frölicher [1740] entlastet Hhgh:ren Oberamtmann der Stadt. Tit: Dem lauf dieses dieses Monaths wurde uns angezeigt, dass Joseph Tschann Krauthändler das ihme zum Verkauf gegebene Brod über den bestimten Preis feil gebotten und verkauft habe, welchen wir nach anweisung der Verordngung vom 8ten August 1814 §:10 mit Fr: 2 Straff belegten und Ihnen den Drittel zuhanden des Staats so wie jenen von Jos: Frölicher Bek an der Schaalgass Sub erlass Schreibens vom 30ten May lezthin, den Betrag zusammen mit bz:13 übermachten. Tit: Jgleicher zuschrift hatten wir Ihnen auch Johann Frölicher Bek an der Kronengass für die Strafe von Fr: 4 zur Execution übergeben; da aber seither über diesen Gegenstand ein Missverständnis an Tag gekommen, welches zu weitläufigkeiten führen könnte, so wollen wir den Johann Frölicher dermahlen von seiner angelegten Strafe alliberiert haben; wormit wir die Ehre & Sign. [490]
Datierung
1816
Material / Technik
Ölgemälde, Leinwand ,Holz
Maße
Höhe x Breite : 78.5 x 62.5 cm
Inventarnummern
2021.0091
Inschrift
" Johan Friderich Frölicher / Gebohren / den 2. Heümonth / 1760 in Solothurn / Germañ pinxit den 6. gbier / 1816 "