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Bewilligung für Einschlag
Beschreibung
Feldmarschall Lorenz Greder erhält das Recht, auf dem Land das er von Apotheker Fischer gekauft hat, ein Stück Allmend einzuschlagen. Dies unter der Auflage, dass eine Strasse über dieses Land bestehe, auf der sich zwei sich entgegenkommende Wagen kreuzen können.
Datierung
Produktion: 31.12.1698
Material / Technik
Tinte (Feder) auf Papier, wohl Büttenpapier
Maße
Höhe x Breite : eine Seite 32.7 x 19.0 cm
Klassifikation
Künstler*innen
Inventarnummern
2022.0004.09
Inschrift
Beschriftung: Auss den durch Hrn. Haubt.Jungrt.Aregger beschechenen Anzug
Weylen Hr. Feld Marschall Greder von H. Apotheker Fischer Ein
oberhalb dem Blumenstein gelegenes Einschläglein khaüflich
an Sich erhandlet, Zwüschen demselben, undt Hr. Chorhrn
Rustingers Einschlag aber Sich ein stücklein Allmenth guth, So
lauter Stein undt von keiner ertragenheit zöge, befinde; Als thüe
Er umb Einschlagung desselben zu dem Seinigen pittlich anhalten.
Worüberhin gerathen, das lhme Hr FeldMarschall gnädig ver-
williget sein solle, diseres Stücklein zu dem Seinigen einzu-
schlagen, jedoch dass Er eine stras, das zwo Gutschen, oder
Wägen kommentlich für einandern kommen könnit, gegen, und
offen lassen thüe.
Actum den 31. Decembris
1698 ./.
Cantzley Solothurn ./.






