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Accord und Verding Eines Neüwen Pomerantzen hauses, auf dem Blumenstein, mit Meister Wilhlem Keller dem Meister Maurer Beschehen wie Volgt.

Beschreibung
Bauauftrag an Meistermaurer Wilhelm Keller, auf dem Blumenstein ein neues Pomeranzenhaus zu bauen. Es soll im Abstand von sieben pariser Schuh (2.26m) an das neue Haus des Gärtners angebaut werden und in der gleichen Flucht stehen. Wie bei 2022.0005.1 wird relativ genau beschrieben, wie land, hoch und dick die Mauern sein sollen und wo Fenster, Türen und Aufgänge angelegt werden sollen. Auch die Bezahlung wird festgehalten. Signiert ist das Dokument von H Brunner, der bisher nicht weiter verortet werden kann.
Datierung
Produktion: 26.08.1721
Material / Technik
Tinte (Feder) auf Papier (wohl Büttenpapier)
Maße
Höhe x Breite : 20.0 x 32.0 cm
Inventarnummern
2022.0005.03
Inschrift
Beschriftung: Accord und Verding Eines Neüwen Pomerantzen hauses, auf dem Blumenstein, mit Meister Wilhlem Keller dem Meister Maurer Beschehen Wie Volgt. Das Neüwe pomerantzenhaus soll an des gartners neüwe behausung gesetzt und angehenkt Werden, also zwar, das zwischen beiden ein durchgang, 7 pariser schuch breit gelassen werde, und die seiten des pomerantzen hauses gegen mitag, mit des gartners behausung eine gerade Iinien mache, und in der Schnur gezogen Werde. Die seiten gegen mitag soll von obgemelten durchgang sich gegen aufgang 46 schuch weit erstrecken, aussen her, desgleichen die seiten gegen mitnacht. Die beide gibel gegen Nidergang und aufgang, jeder 23 schuch, aussenher Also das solches jnwendig in der Lenge 42 und in der breite 19 schuch hoch Bleibe hiemit folglich die mauers dike umb und umb 2 schuch dik sein soll. Den beiden Eggen sollen zweÿ mundlocher zu zweÿ öfen, wie auch auf solche zweÿ kamin Rohr, von kam in steinen jn der maurs dike aufgeführt werden Gegen mitag sollen 3 fenster und eine thür gesetz Werden; die fenster 4 schuch weit und 7 schuch hoch, zweÿ Schuch von den jnneren Boden der fenster bank gesetzt Werden. Die fenster gewend mögen von 2 oder 3 stuken, sich wohl mit der maur Verbindend, die stürtzell und Bänk aber von gantzen Stuken: desgleichen die thür 4 sch oder 4 sch 4 zll weit und 9 sch hoch, dessen bank für ein antrit dienen soll, einen schuch ausser der Maur Vorschiessen, gesetzt werden und sollen so wohl an denen fenstern als der thür aussenher schonten umb Windläden anzuhenken, gehauwen Werden: die thür aber an dem orth, so man am tauglichisten erachten Wird, gesetz werden. Es solle über das auch eine thür gegen dem durchgang 2 1/2 oder 3 schuch weit und 6 1/2 und 7 hoch, für des gärtners komlichkeit gesetzt werden, und durch solche mit 2 stafflen oder tritten jn das pomeranthenhaus zugehn. Die maur soll jn obgemelter dike der 2 schuch, von dem fundament bis under den boden des gärtners behausung gleichgeführt werden, und die höhe zwischen der dile und dem boden 10 sch hoch sein: Wohl- gemaurt, und die Eggstein einseits 1 sch anderseits jn der Widerkährung durch einander verbunden und währschaft geträülich gemauret werden Der meister soll zu Verfertigung diser maur alle nöthige stein kalch und sand Wie auch die hand arbeit darschaffen, ohn das er etwas weiters zu fordern - haben soll, als von jedem gevierten klafter sechs Pariser schuch lang und hoch machende 36 gevierte schuch und 2 schuch dik 3 pfd 5 btzn für jedes fenster 4 sch weit, 7 hoch 3 7 2 für die thür 4 sch 4 Zoll weit, 9 hoch 3 12 2 die Eckstein 3 schuch lang der schuch p 1 2 die fuhr für jedes fenster 5 Eggstein-fuhrlohn für jeden 5 kreitzer 2 2 Nach Vollendern Gebeüw soll die maur abgemessen Werden und ihm so Viel sich der klafter befinden, wie obgemelt 80 btz bezalt werden. Beschehen in Solothurn den 26 augsten 1721 bescheinen underschriben deren zweÿ gleichlautende Verfertiget Werden HBrunner