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Accord und Verding Eines Neüwen Pomerantzen hauses, auf dem Blumenstein, mit Meister Wilhlem Keller dem Meister Maurer Beschehen wie Volgt.
Beschreibung
Bauauftrag an Meistermaurer Wilhelm Keller, auf dem Blumenstein ein neues Pomeranzenhaus zu bauen. Es soll im Abstand von sieben pariser Schuh (2.26m) an das neue Haus des Gärtners angebaut werden und in der gleichen Flucht stehen. Wie bei 2022.0005.1 wird relativ genau beschrieben, wie land, hoch und dick die Mauern sein sollen und wo Fenster, Türen und Aufgänge angelegt werden sollen. Auch die Bezahlung wird festgehalten.
Signiert ist das Dokument von H Brunner, der bisher nicht weiter verortet werden kann.
Datierung
Produktion: 26.08.1721
Material / Technik
Tinte (Feder) auf Papier (wohl Büttenpapier)
Maße
Höhe x Breite : 20.0 x 32.0 cm
Klassifikation
Inventarnummern
2022.0005.03
Inschrift
Beschriftung: Accord und Verding Eines Neüwen Pomerantzen hauses, auf
dem Blumenstein, mit Meister Wilhlem Keller dem Meister Maurer
Beschehen Wie Volgt.
Das Neüwe pomerantzenhaus soll an des gartners neüwe behausung
gesetzt und angehenkt Werden, also zwar, das zwischen beiden ein
durchgang, 7 pariser schuch breit gelassen werde, und die seiten des pomerantzen
hauses gegen mitag, mit des gartners behausung eine gerade Iinien
mache, und in der Schnur gezogen Werde.
Die seiten gegen mitag soll von obgemelten durchgang sich gegen aufgang
46 schuch weit erstrecken, aussen her, desgleichen die seiten gegen mitnacht.
Die beide gibel gegen Nidergang und aufgang, jeder 23 schuch, aussenher
Also das solches jnwendig in der Lenge 42 und in der breite 19 schuch hoch Bleibe
hiemit folglich die mauers dike umb und umb 2 schuch dik sein soll.
Den beiden Eggen sollen zweÿ mundlocher zu zweÿ öfen, wie auch auf solche zweÿ
kamin Rohr, von kam in steinen jn der maurs dike aufgeführt werden
Gegen mitag sollen 3 fenster und eine thür gesetz Werden; die fenster
4 schuch weit und 7 schuch hoch, zweÿ Schuch von den jnneren Boden der fenster
bank gesetzt Werden. Die fenster gewend mögen von 2 oder 3 stuken, sich wohl
mit der maur Verbindend, die stürtzell und Bänk aber von gantzen Stuken:
desgleichen die thür 4 sch oder 4 sch 4 zll weit und 9 sch hoch, dessen bank für
ein antrit dienen soll, einen schuch ausser der Maur Vorschiessen, gesetzt werden
und sollen so wohl an denen fenstern als der thür aussenher schonten umb Windläden
anzuhenken, gehauwen Werden: die thür aber an dem orth, so man am
tauglichisten erachten Wird, gesetz werden. Es solle über das auch eine thür
gegen dem durchgang 2 1/2 oder 3 schuch weit und 6 1/2 und 7 hoch, für des gärtners
komlichkeit gesetzt werden, und durch solche mit 2 stafflen oder tritten jn das
pomeranthenhaus zugehn. Die maur soll jn obgemelter dike der 2 schuch,
von dem fundament bis under den boden des gärtners behausung gleichgeführt
werden, und die höhe zwischen der dile und dem boden 10 sch hoch sein: Wohl- gemaurt, und die Eggstein einseits 1 sch anderseits jn der Widerkährung
durch einander verbunden und währschaft geträülich gemauret werden
Der meister soll zu Verfertigung diser maur alle nöthige stein kalch und sand
Wie auch die hand arbeit darschaffen, ohn das er etwas weiters zu fordern -
haben soll, als von jedem gevierten klafter sechs Pariser schuch lang und hoch
machende 36 gevierte schuch und 2 schuch dik 3 pfd 5 btzn
für jedes fenster 4 sch weit, 7 hoch 3 7 2
für die thür 4 sch 4 Zoll weit, 9 hoch 3 12 2
die Eckstein 3 schuch lang der schuch p 1 2
die fuhr für jedes fenster 5
Eggstein-fuhrlohn für jeden 5 kreitzer 2 2
Nach Vollendern Gebeüw soll die maur abgemessen Werden und ihm so Viel
sich der klafter befinden, wie obgemelt 80 btz bezalt werden.
Beschehen in Solothurn den 26 augsten 1721 bescheinen underschriben
deren zweÿ gleichlautende Verfertiget Werden
HBrunner






