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Eine Berechnung über das zehntfreie Land in dem Blumensteinhof
Beschreibung
Eine Berechnung über das zehntfreie Land in dem Blumensteinhof. Die Vermessung hält die Grösse des Blumensteins ohne Garten und Hausplätze fest.
Datierung
Produktion: nach 30.11.1837
Material / Technik
Tinte (Feder) auf Papier, Faden
Maße
Höhe x Breite : 21.0 x 22.0 cm
Klassifikation
Inventarnummern
2022.0008.08
Inschrift
Beschriftung: Berechnung
über
das zehntfreie Land in dem Blumenstein hof dem hgh:
Appellations Rath K: Wallier zugehörend.
ohne Garten und hauspläze
die Allee unter dem haus Enthaltet
id. obenher dem Wohnhaus
id. obenher dem Garten
id. auf dem Vegetz
Vermessen und berechnet d. 30. 9br. 1837
durch K:Schwal ler
Feldmesser
J 1/4
2.
3.
1 •
1 • 1 •
3
Rechnung der Gemeinde-Kasse der Stadt Solothurn vom 18. 11.1857:
Zehntbezirk Mutten, die Erben von Appellationsrat Wallier bezahlen
auf das Zehntloskaufs-Kapital von Fr. 176.28
die 21. Rate und 4% Zins = Fr. 42.30
Rechnung der Stadt-Kasse vom 11.2.1857:
II
172
4978.
2903.
5950.
4003.
Die Erben des herrn Ludwig Wallier bezahlen zu Handen der BodenzinsLiquidation der Mark Solothurn vom restlichen Loskaufkapitel von Fr. 839.17
die 12. Rate und 5% Zins = Fr. 101.90
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